EU-Mercosur-Abkommen: Vorläufige Anwendung angelaufen
Mit der vorläufigen Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens seit dem 1. Mai 2026 ist ein zentraler Teil des Abkommens faktisch in Kraft getreten – trotz weiterhin offener Ratifizierungsfragen. Grundlage ist das sogenannte Interimshandelsabkommen, das ausschließlich handelsbezogene Kapitel umfasst und bis zur endgültigen Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs angewandt wird. Damit beginnt für Unternehmen und Märkte eine neue Phase: Zollsenkungen und Zollkontingente greifen ab sofort, während die politische und juristische Debatte über das Gesamtabkommen weiterläuft.
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