Von Bürokratieabbau und echter Vereinfachung bei Umweltauflagen weiterhin nichts zu spüren
Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat für diese Legislaturperiode eine sogenannte „Ära der Vereinfachung“ im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit ausgerufen. Überflüssige Bürokratie soll abgebaut werden und die Europäische Wirtschaft somit gestärkt werden. Auch die Landwirtschaft soll entlastet werden. Der Green Deal hat zahlreiche bürokratieschwere Gesetze auf den Weg gebracht, namentlich zu nennen ist hier beispielsweise die Naturwiederherstellungsverordnung (NRL), die Entwaldungsverordnung (EUDR), die Industrieemissionsrichtlinie (IED) oder auch die Bodenüberwachungsrichtlinie (SML). Auch Altlasten wie die Nitratrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie sind längst überholt und gehören überarbeitet. Die EU-Kommission hatte in diesem Zuge Entlastungen für die Landwirtschaft im Bereich der Umweltauflagen in Aussicht gestellt. Die Erwartungen und die Hoffnung auf wirksame Erleichterungen bei den zuvor genannten Gesetzen waren groß. Der am 10. Dezember 2025 veröffentlichte Umwelt-Omnibus enttäuschte jedoch massiv. Konkrete Vereinfachungen und messbarer Bürokratieabbau für die Landwirtschaft sind bislang ausgeblieben; auch wenn die EU-Kommission von einem Abbau der Verwaltungsbelastung um mindestens 25 Prozent für alle Unternehmen und um 35 Prozent für Klein- und Mittelständische Unternehmen, so auch für die Land- und Forstwirtschaft, spricht.
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