Die EU-Tierschutzvorschriften werden überarbeitet. Der DBV mahnt an, dabei wissenschaftliche Erkenntnisse mit wirtschaftlichen Perspektiven zusammenzubringen, damit der konsensuale Gedanke von mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung auch umgesetzt werden kann.
Tier

EU-Tierschutzgesetzgebung

Das Tierwohl auf landwirtschaftlichen Betrieben ist aktuell in erster Linie durch die Richtlinie 98/58/EG des Rates aus dem Jahr 1998 geregelt. Diese „Allgemeine Tierschutzrichtlinie“ legt grundlegende Mindestanforderungen für alle Nutztiere fest und räumt den Mitgliedstaaten individuelle Spielräume bei der Umsetzung ein, was zu einer heterogenen Rechtslage innerhalb der EU führt. Neben dieser horizontalen Regelung existieren zusätzlich tierartspezifische Richtlinien, die für bestimmte Tierarten detaillierte Vorgaben enthalten, wie etwa für Kälber (RL 2008/119/EG), Schweine (RL 2008/120/EG) und Legehennen (RL 1999/74/EG).

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