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Erster Newcastle-Disease-Ausbruch in Deutschland seit 30 Jahren

Am 20. Februar 2026 wurde in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oder-Spree (Brandenburg) ein Fall der Newcastle-Disease (ND) – auch als atypische Geflügelpest bezeichnet – amtlich bestätigt. Damit ist die Seuche erstmals seit 1996 wieder in einem deutschen Hausgeflügelbestand aufgetreten. Betroffen war ein Bestand mit 23.083 Masttruthühnern, in dem eine sechs Wochen alte Herde plötzlich erhöhte Sterblichkeit und unspezifische Krankheitssymptome zeigte. Zwei ältere, bereits wiederholt gegen ND geimpfte Herden desselben Betriebs blieben symptomfrei. Der gesamte Betrieb mit fünf Herden wurde am Folgetag vollständig geräumt. Nur wenige Tage später, am 25. Februar 2026, wurde ein weiterer ND-Ausbruch bestätigt– diesmal in einem Legehennenbetrieb im Landkreis Erding (Bayern) mit rund 39.500 betroffenen Tieren die neben einer erhöhten Sterblichkeit, deutliche Legeleistungseinbrüche sowie entzündliche Veränderungen der Luftröhre (Tracheitis) aufwiesen.

Sofortmaßnahmen ergriffen

In beiden Fällen reagierten die zuständigen Behörden umgehend mit den nach EU‑Recht vorgeschriebenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Für den Brandenburger Ausbruch wurde bereits eine Allgemeinverfügung erlassen (tsav_newcastle-krankheit_24-02-2026.pdf), in der eine 3 km umfassende Schutzzone sowie eine 10 km weite Überwachungszone festgelegt wurden. Gleichlautende Maßnahmen wurden auch nach dem bestätigten ND‑Nachweis im oberbayerischen Landkreis Erding veranlasst: Das dortige Landratsamt sperrte den betroffenen Legehennenbetrieb und kündigte ebenfalls eine Allgemeinverfügung mit identischen Sperr- und Schutzvorgaben an.

In allen Restriktionsgebieten gelten nun strikte Auflagen: Geflügel ist aufzustallen, Tierbewegungen sind untersagt oder nur mit behördlicher Genehmigung zulässig, und sämtliche Betriebe müssen erhöhte Biosicherheits- und Dokumentationspflichten erfüllen. Wie bei der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI; 20 Jahre HPAI in Deutschland | dbv exklusiv) folgt auch hier ein europaweit verbindlicher Maßnahmenkatalog, da die Newcastle-Krankheit – ebenso wie HPAI – zu den Tierseuchen der Kategorie A nach dem EU‑Tiergesundheitsrecht (AHL) zählt und daher die strengsten Bekämpfungsmaßnahmen auszulösen hat.

Eine Tierseuche mit Gefahr für alle Vogelarten

Die Newcastle-Krankheit (engl. Newcastle-Disease) ist eine hochansteckende, meldepflichtige Viruserkrankung, die nahezu alle Vogelarten infizieren kann. Verursacht wird sie durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV), einen Subtyp des aviären Paramyxovirus 1. Besonders empfänglich sind Hühner und Puten, aber auch Enten, Gänse, Tauben, Strauße sowie Wildvögel können das Virus weitertragen. Obwohl ND zu den Zoonosen zählt, gilt die Erkrankung für den Menschen als weitgehend harmlos und führt nur in seltenen Fällen zu einer Bindehautentzündung.

Die Erkrankung verläuft – abhängig vom Virusstamm und dem Immunstatus der Tiere – von mild bis hin zu plötzlich tödlich. Die Inkubationszeit beträgt nur drei bis sechs Tage, wodurch sich das Virus rasch im Bestand ausbreitet. Die Krankheitsverläufe sind sehr unterschiedlich, was die Diagnose erschwert. Häufige Symptome sind Atemnot, grünlich-gelber bis blutiger Durchfall, ein drastischer Rückgang der Legeleistung, dünnschalige oder schalenlose Eier, geschwollene Augenlider und blau verfärbte Kämme, Apathie und Futterverweigerung sowie neurologische Störungen. In schweren Fällen sterben Tiere ohne vorhergehende Anzeichen.

© Quelle: Europäische Kommission

ND‑Fälle in Europa (Mai 2021–Januar 2026)

Impfen reduziert die Virusempfänglichkeit

In Deutschland besteht seit vielen Jahren eine Impfpflicht für Hühner und Truthühner einschließlich Kleinsthaltungen ab dem ersten Tier. Sie ergibt sich aus § 7 der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestV) in der Fassung vom 20.12.2005, wonach „die Tiere eines Hühner- oder Truthühnerbestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen sind“. Die Vorschrift gilt gemäß § 67 Abs. 2 GeflPestV weiterhin fort, bis eine neue bundesrechtliche Regelung erlassen wird (Stand Fassung vom 18.10.2007).

Die Impfung gilt als zuverlässige Schutzmaßnahme – allerdings nur, wenn die Grundimmunisierung vollständig und alle Wiederholungsimpfungen fristgerecht durchgeführt werden. Eine Stellungnahme der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StiKoVet) zur ND-Pflichtimpfung finden Sie hier: Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung, Stand: 01.01.2021

Die aktuellen Ausbrüche zeigen jedoch deutlich, wie entscheidend eine vollständig abgeschlossene Immunisierung ist: Im Brandenburger Betrieb war die Impfung vor 14 Tagen zwar durchgeführt worden, jedoch hatten die Jungtiere ihre Grundimmunisierung noch nicht vollständig abgeschlossen und blieben dadurch empfänglich. Der bayerische ND‑Fall macht zusätzlich deutlich, dass selbst vorschriftsmäßig immunisierte und gemäß Impfplan geimpfte Legehennen – dreimal als Junghennen mit einem Lebendimpfstoff und anschließend mit einem Inaktivatimpfstoff vakziniert – unter bestimmten Bedingungen weiterhin empfänglich bleiben können. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Impfung die Empfänglichkeit der Tiere senkt und den Infektionsdruck reduziert, das Virus aber dennoch „unter der Impfdecke“ zirkulieren kann. Daher reicht Impfen allein nicht aus: Erst die Kombination aus Impfstrategie und schnellen Tilgungsmaßnahmen („stamping-out“) hat sich in den vergangenen 30 Jahren als erfolgreich erwiesen, um die Ausbreitung virulenter ND‑Viren zu verhindern.

Virusstamm weist nach Polen

Die virologischen Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) zeigen, dass es sich beim Brandenburger Virusstamm um Genotyp VII.1.1 handelt. Eine Variante, die in den vergangenen Jahren insbesondere in Polen gehäuft nachgewiesen wurde. Dieser enge genetische Zusammenhang spricht für die Einschleppung des Virus über grenzüberschreitende Tierkontakte oder indirekte Übertragungswege – etwa über Transportfahrzeuge, kontaminierte Kleidung, Futter oder Kontakt mit Wildvögeln oder Schadnagern. Verstärkt wird diese Annahme durch die Umweltstabilität des Virus: In tiefgekühltem Geflügelfleisch können infektiöse Viruspartikel über sechs Monate und länger überdauern, in getrocknetem Ei sogar mehrere Jahre. Die virologische Genotypisierung des bayrischen Ausbruchsgeschehens steht noch aus. 

In Polen gilt ND seit Juli 2023 als endemisch – das heißt, das Virus zirkuliert dort dauerhaft in der Geflügelpopulation und tritt fortlaufend in unterschiedlichen Regionen und Haltungsformen auf. Entsprechend wurden im vergangenen Jahr 45 Ausbrüche in kommerziellen Betrieben mit insgesamt über 4,5 Millionen betroffenen Tieren sowie 33 weitere Fälle in Kleinsthaltungen registriert. Diese massive Viruszirkulation setzt sich 2026 unverändert fort: Bereits in den ersten Wochen wurden mindestens 20 weitere ND‑Ausbrüche in kommerziellen Beständen gemeldet.

 Auch in Deutschland selbst wird das Virus regelmäßig im Wildvogelbestand nachgewiesen: Besonders bei wildlebenden Tauben – etwa im urbanen Raum Berlin – wurden in den vergangenen Jahren wiederholt ND-positive Tiere festgestellt.

© Quelle: Europäische Kommission

Überblick: Newcastle‑Disease‑Situation in Zahlen (EU‑Mitgliedstaaten)

Europa unter Seuchendruck

Doch ND ist nicht nur ein hiesiges Problem. Die Tierseuche gilt in vielen Teilen der Welt – darunter Asien, Afrika, Südamerika und der Nahe Osten – als endemisch. Auch in Europa bleibt das Infektionsgeschehen aktiv: Belgien und Luxemburg meldeten bereits 2018 Ausbrüche, 2025 und 2026 folgten Fälle in Malta, Slowenien, Nordmazedonien und Bulgarien; in den Niederlanden wurden wiederholt ND‑positive Tauben nachgewiesen. Zudem dokumentierte Schweden zwischen 2021 und 2024 mehrere Geflügel-Ausbrüche, darunter auch in kommerziellen Beständen, und die Schweiz bestätigt regelmäßig einzelne ND‑Nachweise.

Hinzu kommt, dass einige europäische Staaten – darunter Schweden, Norwegen und die Schweiz – kein ND‑Impfprogramm oder sogar ein Impfverbot haben. Dort stützt sich das Seuchenmanagement vollständig auf Biosicherheitsmaßnahmen und eine konsequente Tilgungsstrategie, was diese Länder im Falle eines Viruseintrags besonders anfällig macht und den europaweiten Seuchendruck weiter erhöht.

Fazit

Newcastle-Disease bleibt eine ernstzunehmende Tierseuche: Sie ist hoch ansteckend, verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden und kann trotz Impfpflicht vereinzelt auch in geimpften Beständen auftreten. Entscheidend ist daher ein mehrschichtiges Schutzsystem: eine vollständige und lückenlose Immunisierung von Legehennen- und Putenbeständen, strikt eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen und eine gesteigerte Bestandsbeobachtung bleiben die wirksamsten Mittel, um Geflügelbestände zu schützen und Ausbrüche frühestmöglich zu erkennen und eindämmen zu können.