Stillstand beim Erneuerbare-Energien-Gesetz
SCHWERPUNKT: Mit der Verabschiedung des Biomassepaketes Anfang des Jahres sollte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in einer gewissen Hinsicht revolutioniert werden. Selbstverständlich gab es bereits zuvor mit dem Flexibilitätszuschlag einen Zuschuss für den Zubau flexibler Leistung und Anforderungen für eine bedarfsgerechte Einspeisung von Strom. Doch nun ist nicht nur der Flexibilitätszuschlag mit 100 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung deutlich höher, sondern es bestehen auch deutlich umfassendere Anforderungen an die Flexibilisierung der Biogasanlage.
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