Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Damit mussten Mastschweinebetriebe innerhalb eines Jahres, bis zum 01.08.2024, ihre Haltungsform bei der zuständigen Behörde melden. Davor hatten allerdings die Bundesländer zunächst die Aufgabe, die jeweils zuständige Behör…