Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Damit mussten Mastschweinebetriebe innerhalb eines Jahres, bis zum 01.08.2024, ihre Haltungsform bei der zuständigen Behörde melden. Davor hatten allerdings die Bundesländer zunächst die Aufgabe, die jeweils zuständige Behörde zu bestimmen sowie die konkreten, schriftlichen oder elektronischen Meldemöglichkeiten im Sinne dieses Gesetzes zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang hatte der DBV die Bundesländer aufgefordert, sich zeitnah auf eine bundeseinheitliche, praktikable und bürokratiearme Umsetzung zu verständigen. Dazu hätten bestehende Systeme und Datenbanken sinnvoll integriert werden müssen. Insbesondere in der Einbindung bestehender wirtschaftsgetragener Systeme hätte eine hervorragende Möglichkeit für eine effiziente und praxistaugliche Umsetzung bestanden. Was dann passierte, ist genau das Gegenteil. Man wartete teilweise sehr lange mit der Umsetzung, dann wurde versucht, politisch zu taktieren. Schließlich startete man überhastet in Einzellösungen, die teilweise bis heute noch nicht finalisiert sind – so zumindest der aktuelle Blick von außen auf das Geschehen.
Geschützter Inhalt
Dieser Inhalt ist nur für Bauernverbands-Mitglieder und andere berechtigte Nutzer verfügbar.
Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer ein oder mit Ihrem Freischaltcode, den Sie vom DBV erhalten haben, um den Inhalt lesen zu können.