Biogas schafft regionale Energie, Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes werden die Potenziale der Bioenergie im EEG-Entwurf 2027 bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
Energie

Der Gesetzentwurf droht Landwirtschaft und Mittelstand aus der Energiewende zu drängen

Mit der ersten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages nach der Sommerpause geht der Krimi mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und Netzpaket weiter. Denn Ende Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) den lang ersehnten Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 mit dem Netzpaket veröffentlicht und die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Bereits zwei Wochen später hat das Kabinett den Entwurf mit minimalen Anpassungen verabschiedet. Die Eile gründet sich darauf, dass das bestehende EEG nur noch bis Ende 2026 genehmigt ist und dringende Anpassungen erforderlich sind, um wieder genehmigungsfähig zu werden. Zwar wurde erwartet, dass die EEG-Reform den Erneuerbaren Energien einiges abverlangen wird, doch der aktuelle Gesetzentwurf lässt Schlimmeres befürchten: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien könnte stark gebremst werden und die neuen Maßnahmen den ländlichen Raum und den Mittelstand aus den Erneuerbaren drängen. Dabei sind es genau diese Akteure im ländlichen Raum, die die Vielfalt der Branche gefördert haben.

Contract for Difference - Gewinnabschöpfungsmechanismus – wird eingeführt

Neu eingeführt wird der sogenannte Contract for Difference, auch CfD genannt, der bereits die Vorgängerregierung beschäftigt hat. Die EU hatte verdeutlicht, dass das EEG ohne einen Mechanismus zum Gewinnabschöpfen nicht mehr genehmigungsfähig ist. Aus diesem Grund wurden die Ausschreibungsbedingungen vom Solarpaket I nie umgesetzt. Der CfD funktioniert - vereinfacht - wie folgt: Ist der Marktpreis niedriger als der anzulegende Wert, erhält der Betreiber weiterhin einen Ausgleich vom EEG-Konto (Absicherung nach unten). Ist der Marktpreis indes höher als der anzulegende Wert, muss dieser zurückgezahlt werden als sogenannter „Refinanzierungsbeitrag“. Der CfD wird nur im Bereich Wind und PV angewendet. Biogas ist ausgenommen. 

Biogas: Ankündigungen im Koalitionsvertrag werden nicht erfüllt

Dass das EEG kein großer Wurf ist, zeigt sich insbesondere bei Biogas: Biogasanlagen gelten als steuerbare und speicherbare erneuerbare Energiequelle und leisten somit einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur Flexibilisierung eines zunehmend wetterabhängigen Stromsystems. Besonders durch die enorm lukrative Ausschreibung für Gaskraftwerke war die Hoffnung groß, dass auch in heimische Energiequellen investiert wird.

Der Entwurf bleibt jedoch weit hinter den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück. Das Ausschreibungsvolumen wurde zwar angehoben. Bis 2032 sollen 4500 MW ausgeschrieben werden, dafür jedoch gleichzeitig die Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke gestrichen werden. Das Volumen reicht nicht aus, um die Anlagen, die in den kommenden Jahren aus der EEG-Förderung fallen, aufzufangen. Es bräuchte mindestens das doppelte Ausschreibungsvolumen, um den Anlagenbestand in Deutschland zu erhalten. 

Maisdeckel bleibt

Auf der Liste der geringen Anpassungen steht auch der Maisdeckel. Aus fachlicher Sicht könnte er gestrichen werden oder zumindest auf dem Niveau vom Gebäudemodernisierungsgesetz von 50 Prozent angepasst werden. Doch er wurde nur um fünf Prozent angehoben und somit lediglich auf den gleichen Wert wie vor der Ampelregierung. Doch besonders in Zeiten, in denen kostensenkende Maßnahmen händeringend gesucht werden, ist es nicht ersichtlich, warum auf diese Maßnahme beharrt wird. 

Photovoltaik: Herausforderungen für Dachanlagen und Agri-PV

Für Photovoltaik (PV) setzt der Kabinettsentwurf eine neue Priorität: So viel PV auf der Fläche wie nur möglich. Das Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen soll bis 2032 auf 14 GW gesetzt werden. Besonders kleine Dachanlagen bis 50 kW sollen langfristig keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Ziel des Entwurfes ist es, diese Anlagen in die Direktvermarktung zu bringen. Um diesen Markt zu etablieren, wurde eine Übergangsfrist von 36 Monaten eingeräumt. Es ist zu befürchten, dass sich dieser Direktvermarktermarkt nicht entwickeln wird und somit der Ausbau von Dachanlagen aufgrund von Unwirtschaftlichkeit stagniert. Auch diese Maßnahme erhöht den Druck auf die Flächen.

Kritisch betrachtet wird zudem die vorgesehene Neuausrichtung der Förderung besonderer Solaranlagen. Das bislang bestehende Untersegment für besondere Solaranlagen soll entfallen. Stattdessen ist ein Bonus für Agri-PV- und Moor-PV-Anlagen vorgesehen. Positiv ist zu bewerten, dass Agri-PV im EEG-Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Allerdings ist die vorgesehene Förderhöhe von 0,5 Cent nicht ausreichend, um insbesondere kleinere Projekte wirtschaftlich umzusetzen. Aus Sicht des DBV braucht es eine stärkere Förderung, um die Kosten der höheren Aufständerung und geringeren Belegdichte zu kompensieren. Nur dann kann das Potenzial dieser Technologie ausgeschöpft werden. 

Windenergie: Diskussion um den Windmietdeckel

Eine wesentliche Neuerung im Entwurf ist der sogenannte Windmietdeckel. Künftig soll die Vergütung für die Flächennutzung auf maximal 3,5 Prozent des Jahresumsatzes begrenzt werden. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt unter anderem mit dem Ziel, die Kosten des Fördersystems zu begrenzen. Kritisch ist der starke Eingriff in bestehende Marktmechanismen. Zudem dürfte dies negative Auswirkungen auf die Bereitschaft von Flächeneigentümern haben, Flächen für Windenergieprojekte bereitzustellen. Es ist zu bezweifeln, dass der Windmietdeckel tatsächlich zu niedrigeren Gesamtkosten der Energiewende führt oder doch eher die Marge der Projektierer verbessert. Aus Sicht des DBV besteht das Risiko, dass die Akzeptanz bei Flächeneigentümern sinken könnte und das geplante Projekt nicht mehr umgesetzt werden.

Ausblick

Möglichkeiten der Landwirtschaft für dezentrale Energiewende nutzen!

Im parlamentarischen Verfahren müssen nun die Möglichkeiten genutzt werden, um die Rolle steuerbarer Bioenergie, wirtschaftlicher Dach-Photovoltaik, von Agri-PV-Konzepten sowie regionaler Wertschöpfung stärker zu berücksichtigen. Denn in der derzeitigen Fassung bleibt der Eindruck bestehen, dass wichtige Beiträge der Landwirtschaft für eine sichere, akzeptierte und dezentrale Energiewende nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, dass das endgültige EEG die notwendige Investitionssicherheit schafft und gleichzeitig die Ausbauziele erreicht. Die Beratungen im Bundestag könnten frühstens Mitte Oktober abgeschlossen sein. 

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