Freiwilligkeit bei Naturwiederherstellungsverordnung kaum mehr als ein Lippenbekenntnis
Die europäische Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) war von Beginn an höchst umstritten, da die Naturschutzpläne rückwärtsgewandt sind und ein Paradigmenwechsel im Naturschutz eingeleitet wird. Biodiversität und Naturschutz sollen danach nicht mehr nur weiterentwickelt werden, sondern alte Zustände von Lebensraumtypen wiederhergestellt und neu geschaffen werden. Von Beginn der Umsetzung sind die Pläne von Bund und Ländern sehr unkonkret und abstrakt. Umweltpolitiker auf Bundes- und Landesebene werden aber nicht müde zu betonen, dass die Umsetzung kooperativ und auf Basis von Freiwilligkeit stattfinden soll. Der DBV ebenso wie andere Landnutzerverbände und auch der Deutsche Landkreistag kritisieren die Naturwiederherstellungsverordnung weiterhin mit allem Nachdruck. Die Befürchtung ist, dass am Ende die Umsetzung der EU-Vorgaben im Ordnungsrecht münden wird, wie dies bereits bei NATURA 2000 der Fall war. Aus Sicht der Verbände muss daher die Naturwiederherstellungsverordnung auf europäischer Ebene überarbeitet werden, für NRL der Stop-the-clock-Mechanismus genutzt und im Rahmen des Umwelt-Omnibus geändert werden.
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