Der Schutz von Wäldern bedeutet zugleich Klimaschutz. Daher unterstützt der DBV ausdrücklich die Ziele entwaldungsfreier Lieferketten. Die entsprechende Verordnung muss jedoch aus DBV-Sicht dringend vereinfacht werden und darf keinen neuerlichen Bürokratieaufbau mit sich bringen.
Umwelt

Die EU-Entwaldungsverordnung:

In den Jahren zwischen 1990 und 2020 wurden nach Schätzungen der FAO weltweit 420 Mio. Hektar Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche umgewandelt. Die Europäische Union hat dabei indirekt einen Anteil von etwa 10 % zu verantworten, während der Löwenanteil bei anderen Ländern liegt. Die globale Entwaldung schreitet jährlich mit 10 Mio. Hektar Waldverlust voran. Ungeachtet offener Fragen bezüglich der Wirkungszusammenhänge und des europäischen Einflusses auf dieses Geschehen sieht sich die EU in der Mitverantwortung. Dieser unwiederbringliche Schaden, der den Klimawandel verstärkt, Lebensräume für besondere und schützenswürdige Tiere und Pflanzen zerstört und die CO2 -Senke Urwald in einen CO2 2 -Emittenten verwandelt, soll nun durch eine Entkopplung der landwirtschaftlichen Rohstoffe, die in der EU verwendet werden, von der Entwaldung und der Schädigung von Primärwäldern begrenzt werden.

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