Trägerverbände übergeben Bioenergie-Petition an den Deutschen Bundestag - Unterschriftenaktion geht weiter bis 18. Dezember!
Am Donnerstag, 24. September 2026, berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur EEG-Novelle 2027 (Drucksache 21/7867), der nach der Aussprache an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden soll. Diesen Auftakt des parlamentarischen Verfahrens nutzen die Trägerverbände der Petition „Ohne Bioenergie verliert das Land“, um die bis dahin gesammelten Unterschriften bei einer Kundgebung vor dem Paul-Löbe-Haus in Berlin von 11 bis 13 Uhr an Abgeordnete zu übergeben. Veranstalter ist das Hauptstadtbüro Bioenergie. Als offizieller Vertreter des Deutschen Bauernverbandes nimmt Marco Weber teil, der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Erneuerbare Energien und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau.
Jede Unterschrift zählt
Bis jetzt haben mehr als 9.400 Menschen die Petition unterschrieben – sie läuft noch weiter bis 18. Dezember 2026.
Die Träger der Petition „Ohne Bioenergie verliert das Land“ fordern verlässliche Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit für Biogasanlagen im EEG 2027, da sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Energiewende leisten.
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Biogasanlagen können einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Energiewende leisten. Daher fordern die Trägerverbände der Bioenergie Nachbesserungen im EEG 2027.
Trägerverbände der Petition fordern verlässliche und faire Rahmenbedingungen für Bioenergie
Die Petition wurde am 19. Juni 2026 gestartet und wird neben dem DBV unter anderem vom Bundesverband Bioenergie, vom Fachverband Biogas, vom Deutschen Raiffeisenverband und vom Bundesverband der Maschinenringe getragen. Sie fordert den Bundestag auf, verlässliche und faire Rahmenbedingungen zu schaffen, bestehende Anlagen zu erhalten und weiterzuentwickeln, langfristige Investitionssicherheit zu gewährleisten und die systemrelevanten Leistungen der Bioenergie in Gesetzen und Förderregeln angemessen zu berücksichtigen.
Nachbesserungen im EEG unverzichtbar
Wie dringend Nachbesserungen sind, zeigt der Gesetzentwurf selbst. Er sieht bis 2032 Ausschreibungen von 4.500 MW vor und streicht zugleich die Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW. Nach Einschätzung des DBV reicht dieses Volumen nicht aus, um die Anlagen aufzufangen, die in den kommenden Jahren aus der EEG-Förderung fallen.
Für den Erhalt des heutigen Bestands wäre mindestens das Doppelte nötig. Dabei liefern Biogasanlagen steuerbaren erneuerbaren Strom für ein zunehmend wetterabhängiges Stromsystem und sichern Einkommen und Wertschöpfung in vielen landwirtschaftlichen Betrieben und ländlichen Regionen. Die Beratungen im Bundestag bieten jetzt die Gelegenheit, diesen Beitrag im Gesetz angemessen abzubilden.