Leere Werkzeugkiste auf dem Acker: Warum das Pflanzenschutzrecht dringend reformiert werden muss
Wer in diesem Herbst Raps gesät hat, steht dem Rapserdfloh in immer mehr Regionen Deutschlands mit immer weniger wirksamen Mitteln gegenüber. Der Schädling ist vielerorts in einer Stärke unterwegs, die selbst erfahrene Betriebsleiter nervös macht und ausgerechnet jetzt endet die Freilandzulassung von Karate Zeon. Seit dem 30. September ist die Zulassung ausgelaufen, vorhandene Ware darf nur noch bis Ende März 2028 aufgebraucht werden. Zwar stehen noch einzelne andere Insektizide zur Verfügung, darunter weitere Pyrethroide, doch der Rapserdfloh hat gerade gegen diese Wirkstoffgruppe vielerorts Resistenzen entwickelt, sodass ihr praktischer Nutzen immer begrenzter wird. Für Flufenacet, einen der tragenden Herbstwirkstoffe gegen Ackerfuchsschwanz, läuft die Aufbrauchfrist bereits am 10. Dezember 2026 aus. Zwei Fälle, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben und auf den Zweiten dieselbe Geschichte erzählen. Die Werkzeugkiste des Pflanzenschutzes wird leerer. Nicht etwa deshalb, weil das Zulassungssystem nicht funktioniert, sondern weil es genau so arbeitet, wie es gebaut wurde. Besonders lehrreich ist der aktuelle Fall Karate Zeon. Der Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin ist auf europäischer Ebene weiterhin genehmigt. Die nationalen Zulassungen für die maßgeblichen Freilandanwendungen wurden jedoch nicht verlängert beziehungsweise laufen aus, nach Angaben des Herstellers aufgrund verschärfter Anforderungen in der Risikobewertung. Neu zugelassen ist das Produkt nur noch für einige Kulturen unter Glas. Wer glaubt, man müsse in Brüssel nur energisch genug auf den Tisch hauen, damit es wieder etwas gegen den Erdfloh gibt, wird enttäuscht werden. Das Problem sitzt tiefer.
Geschützter Inhalt
Dieser Inhalt ist nur für Bauernverbands-Mitglieder und andere berechtigte Nutzer verfügbar.
Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer ein oder mit Ihrem Freischaltcode, den Sie vom DBV erhalten haben, um den Inhalt lesen zu können.