Umwelt

Vorgaben zur Minderung von Treibhausgasemissionen nachgeschärft

Novellierung der Lastenteilungsverordnung: Im Oktober des Jahres 2014 wurde auf europäischer Ebene beschlossen, die Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass diese Reduktion auf möglichst kostenwirksame Weise zu erbringen ist. Darüber hinaus wurde entschieden, dass auch die Sektoren, die nicht unter den Emissionshandel (ETS) fallen, ihren Teil zur Emissionsreduktion beizutragen haben. Heute spiegeln sich diese Entscheidungen innerhalb der Lastenteilungsverordnung (Effort-Sharing-Regulation, ESR) wider, deren Novellierungsprozess jetzt abgeschlossen ist. Ein Überblick.

Geschützter Inhalt

Dieser Inhalt ist nur für Bauernverbands-Mitglieder und andere berechtigte Nutzer verfügbar.

Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer ein oder mit Ihrem Freischaltcode, den Sie vom DBV erhalten haben, um den Inhalt lesen zu können.