EU-Naturwiederherstellungsgesetz in Kraft getreten
Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) ist im August 2024 in Kraft getreten. Das Naturwiederherstellungsgesetz als Teil des „Green Deals“ setzt die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 in Form von rechtsverbindlichen Zielen für die einzelnen Mitgliedstaaten um. Die Verordnung dockt an bestehende EU-Richtlinien wie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie sowie die Wasserrahmenrichtlinie an und forciert durch Zeit-und Flächenvorgaben deren konkrete Umsetzung.
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