Die Industrieemissionsrichtlinie sorgt für massive Verschärfungen vor allem in der Putenmast und der Schweinehaltung.
Tier

Industrieemissionsrichtlinie

Die Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Direc– tive – IED) hat nach ihrer Veröffentlichung des Kommissionsvorschlages im April 2022 für viel Unruhe bei den tierhaltenden Betrieben gesorgt. Nun gilt es, nach knapp zwei Jahren Verhandlungen bis zum Trilogergebnis Bilanz zu ziehen, was erreicht wurde. Zuallererst denkt man bei diesem Titel nicht an Landwirtschaft, da die Richtlinie – wie der Name sagt – Industriebetriebe betrifft. Doch schon heute fallen landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe in den Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie, und zwar Schweinehalter ab 2.000 Mastschweineplätzen und Geflügelhalter ab 40.000 Plätzen unabhängig von der Geflügelart. Ab dieser Größenordnung greifen besondere Anforderungen bei der Genehmigung von Ställen, aber insbesondere in der Emissionsminderung, national umgesetzt über das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Luft.

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