Die Landwirtinnen und Landwirte sind bereit, ihre Ställe tierwohlgerecht umzubauen, doch das Baurecht verhindert dieses gesellschaftlich und politisch erwünschte Vorhaben. Eine Anpassung und Vereinfachung des Baurechts sind nach Ansicht des DBV daher dringend geboten.
Tier

Anpassung der baurechtlichen Genehmigungen unverzichtbar

Grundsätzlich läuft das Bauen im Außenbereich über den § 35 BauGB. Dieser bestimmt eine Ausnahme von der Maßgabe, dass im Außenbereich eigentlich nicht gebaut werden darf – und zwar für sogenannte privilegierte Vorhaben. Dazu zählen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB landwirtschaftliche Betriebe, also Betriebe mit ausreichender Futterfläche, und nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Betriebe ohne ausreichende Futterfläche. Möchten die Landwirte die bestehenden Betriebe umbauen und den neuen Standards für das Tierwohl anpassen, ist dafür eine neue Genehmigung erforderlich.

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