Um die Ukraine in Kriegszeiten zu unterstützen, konnte sie verschiedene Agrarprodukte zollfrei in die EU exportieren. Diese Möglichkeit läuft nun Anfang Juni 2025 aus.
Politik

Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine

Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde das davor bestehende EU-Ukraine-Assoziierungsabkommen temporär ausgesetzt. Seit dem Jahr 2022 gelten im bilateralen Handel sogenannte autonome Handelsmaßnahmen (Autonomous trade measures – ATMs), die insbesondere im Landwirtschaftsbereich mehr Volumina an ukrainischen Erzeugnissen zollfrei für den Export auf den europäischen Markt freischalten. Die Maßnahmen wurden aus politischen Gründen gewährt, um der Ukraine in Kriegszeiten durch den Export von für die Wirtschaftsleistung wichtigen Agrarprodukten zusätzliche Einkommensquellen zu ermöglichen. Nach mehrmaliger jeweils einjähriger Verlängerung der Maßnahmen laufen die ATMs Anfang Juni 2025 aus.

Geschützter Inhalt

Dieser Inhalt ist nur für Bauernverbands-Mitglieder und andere berechtigte Nutzer verfügbar.

Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer ein oder mit Ihrem Freischaltcode, den Sie vom DBV erhalten haben, um den Inhalt lesen zu können.