GAP bis 2027: zwischen Nachjustierung und Dauerbaustelle
Die laufende GAP-Förderperiode bis 2027 bleibt anspruchsvoll: Viele Regelungen sind komplex, zahlreiche Änderungen in Bewegung – und die praktische Umsetzung fordert Betriebe wie Verwaltung gleichermaßen heraus. Der DBV begleitet diese Entwicklungen, bringt sich auf allen Ebenen aktiv ein und nutzt die vorhandenen Gestaltungsspielräume, um Verbesserungen für die Praxis zu erreichen. Ob bei Direktzahlungen, Ökoregelungen oder Konditionalitäten: Ziel bleibt eine GAP, die praxistauglich ist und den Betrieben echte Entlastung bringt.
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