Feierlaune bei der Cannabiswirtschaft
Nach langen Diskussionen und vielem Hin und Her ist seit dem 1. April die erste Säule des Cannabisgesetzes aktiv. Erwachsene dürfen in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – ab dem 1. Juli 2024 – in nichtgewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden. Außerdem dürfen Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten zum Zweck des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig. Was das für die deutschen Landwirte bedeutet und welche Chancen ein möglicher Anbau bietet, ist weiterhin unklar.
Geschützter Inhalt
Dieser Inhalt ist nur für Bauernverbands-Mitglieder und andere berechtigte Nutzer verfügbar.
Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer ein oder mit Ihrem Freischaltcode, den Sie vom DBV erhalten haben, um den Inhalt lesen zu können.