EU-Naturwiederherstellungsziele dürfen Nutzung nicht verdrängen
Nach heftigen Auseinandersetzungen und trotz erheblicher Widerstände ist die EU-Naturwiederherstellungsverordnung inzwischen in Kraft getreten. Eine vertrauensbildende Maßnahme waren hierbei die Winkelzüge von Kommission und Umweltpolitikern zum Erreichen einer Mehrheit im Umweltministerrat für das Trilog-Ergebnis sicherlich nicht. Das wird das Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz künftig belasten. Dabei ist das generelle Ziel, die Biodiversität zu fördern und einen Beitrag für den Natur-und Artenschutz zu leisten, unstrittig. Eine Vielzahl von Initiativen und Projekten landauf, landab belegen diese Bereitschaft.
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