Die Landwirte sind bereit, die Tierhaltung weiterzuentwickeln und mehr Tierwohl in ihre Ställe zu bringen. Doch am Ende kann das nur gelingen, wenn eine verlässliche Finanzierung dafür sichergestellt ist und die Tierhalter nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun den Vorschlag gemacht, dafür einen Tierwohlcent einzuführen. Doch wie es scheint, ist bislang mitnichten klar, wie dieser ausgestaltet sein soll.
Statements & Interviews

Der Tierwohlcent: Phantom-Debatte oder sinnvoller Vorschlag?

NACHGEFRAGT: Anfang des Jahres forderte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einem den Bundestagsfraktionen vorgelegten Eckpunktepapier die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Fleisch und Fleischprodukte. So steht die Frage einer möglichen Finanzierung der Tierwohlabgabe über eine sogenannte Verbrauchssteuer auf tierische Produkte – „Tierwohlcent “ – im Raum. Die dbk hat beim BMEL nachgefragt, was die Tierhalter davon zu erwarten haben. Für welche Tierarten gilt die Fleischsteuer? Im Papier sind ernährungspolitische und andere landwirtschaftliche Vorhaben erwähnt: Welche Zwecke sind genau gemeint? Zudem haben wir nach dem Zeitplan gefragt und ob sich das BMEL damit von der Umsetzung des Borchert-Plans verabschiedet. Vor allem wollten wir auch wissen, wie das BMEL sicherstellt, dass die Tierwohlabgabe (ohne gesetzliche Normierung) wieder dauerhaft und verlässlich in die Landwirtschaft zurückfließt. Die Antwort eines Sprechers des BMEL lautete schließlich wie folgt: „Das von Ihnen benannte Konzept für eine Tierwohlabgabe wurde auf Wunsch der Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erstellt. Diese hatten das BMEL gebeten, ein solches Konzept zu erarbeiten. Für nähere inhaltliche Informationen dazu sowie einen möglichen Fahrplan wenden Sie sich bitte an die Fraktionen. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass Bundesminister Cem Özdemir seine Sympathien für eine langfristige Unterstützung der Tierhaltung in Deutschland zuletzt wiederholt deutlich gemacht hat, z. B. in der möglichen Form eines Tierwohlcents. Es ist deswegen gut, wenn die Diskussion um eine langfristige finanzielle Unterstützung der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl in der Ampel stattfindet. Die konkrete und rechtliche Ausgestaltung liegt federführend beim Bundesministerium der Finanzen. Ich möchte auch noch einmal darauf verweisen, dass die Idee der langfristigen finanziellen Unterstützung aus der breit besetzten Borchert-Kommission stammt, die in der letzten Legislaturperiode von der unionsgeführten Regierung eingesetzt wurde. In dieser Kommission haben unter anderem tierhaltende Betriebe und Vertretungen der Landwirte zur zukunftsfesten Tierhaltung gearbeitet.“ Überdies hat die dbk bei weiteren Akteuren der Landwirtschaft nachgefragt, was sie von der Tierwohlcent-Debatte halten.

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