Regenerosivitätsfaktor?
Nein, das ist keine Autokorrektur, die sich selbständig gemacht hat. Das ist das aktuelle Lieblingswort der deutschen Agrarverwaltung, die sich neue Aufgaben gegeben hat. Denn der Regenerosivitätsfaktor (kurz R-Faktor) wird zusammen mit der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) und dem Hangneigungsfaktor (S-Faktor) ermittelt, bildet die Intensität und die Menge aller erosionswirksamen Regenereignisse in einem engmaschigen Raster ab und wird auf die zu berücksichtigenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zugeschnitten sowie je Gemarkung gemittelt. Und das Schönste: Laut der neuen GAP-Konditionalitätsverordnung wird der R-Faktor Teil eines verpflichtenden Kriteriums zur Einhaltung von GLÖZ 5 (Begrenzung von Erosion), gemeinsam mit dem K-Faktor aus der Bodenschätzung und dem S-Faktor aus sehr kleinräumigen digitalen Geländemodellen, gemeinhin als Hangneigung bekannt. Hinweis: Abweichungen und Variationen zwischen Bundesländern sind möglich und vorhanden.
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