Wer es wirklich ernst meint mit einer Entlastung der Landwirtschaft, der darf ein Übermaß an gesetzgeberischem Mikromanagement gar nicht erst entstehen lassen.
Standpunkte

Regenerosivitätsfaktor?

Nein, das ist keine Autokorrektur, die sich selbständig gemacht hat. Das ist das aktuelle Lieblingswort der deutschen Agrarverwaltung, die sich neue Aufgaben gegeben hat. Denn der Regenerosivitätsfaktor (kurz R-Faktor) wird zusammen mit der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) und dem Hangneigungsfaktor (S-Faktor) ermittelt, bildet die Intensität und die Menge aller erosionswirksamen Regenereignisse in einem engmaschigen Raster ab und wird auf die zu berücksichtigenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zugeschnitten sowie je Gemarkung gemittelt. Und das Schönste: Laut der neuen GAP-Konditionalitätsverordnung wird der R-Faktor Teil eines verpflichtenden Kriteriums zur Einhaltung von GLÖZ 5 (Begrenzung von Erosion), gemeinsam mit dem K-Faktor aus der Bodenschätzung und dem S-Faktor aus sehr kleinräumigen digitalen Geländemodellen, gemeinhin als Hangneigung bekannt. Hinweis: Abweichungen und Variationen zwischen Bundesländern sind möglich und vorhanden.

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